Zertifiziert
Seit dem 09.08.2018 ist die MLKS Fachkundige Stelle nach § 177 SGB III und § 1 AZAV. Wir besitzen damit für die nächsten fünf Jahre die Zulassung als Träger der Arbeitsförderung.
Seit dem 09.08.2018 ist die MLKS Fachkundige Stelle nach § 177 SGB III und § 1 AZAV. Wir besitzen damit für die nächsten fünf Jahre die Zulassung als Träger der Arbeitsförderung.